Die nächste Landtagswahl findet am 14. März 2021 statt.
Wahlberechtigte können über die Zusammensetzung des Landtages entscheiden. Der Landtag besteht aus 101 Abgeordneten, wobei 51 Abgeordnete direkt gewählt werden, während die restlichen 50 Abgeordneten über die Landes- und Bezirkslisten der jeweiligen Parteien und Wählervereinigungen in den Landtag einziehen.
In Zeiten von Corona werden selbstverständlich die Vorgaben des Landeswahlleiters in den Wahllokalen entsprechend umgesetzt, dass heißt die Wahllokale werden Corona-konform entsprechend ausgestattet mit:
Es gelten die AHA+L-Regeln:
Ihre Stimme abgeben dürfen bei der Landtagswahl gemäß § 2 LWahlG
Wahlbenachrichtigung und Wählerverzeichnis
Allen im Wählerverzeichnis aufgeführten Stimmberechtigten wird bis zum 21. Februar 2021 eine Wahlbenachrichtigung zugestellt.
Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Worms kann von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit vom 22. bis 26. Februar 2021 während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Marktplatz 2, 67547 Worms, Zimmer 221 (2.OG) eingesehen werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung bis zum 21. Februar erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss spätestens bis Freitag, 26.02.2021 um 13 Uhr bei der Wahldienststelle im Rathaus Einspruch einlegen.
Wählen können nur die Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis berechtigt ausschließlich zur Stimmabgabe im Wahlraum desjenigen Stimmbezirks, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist.
Wer mittels Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein mehr lesen
Folgende Wahlkreisvorschläge für Worms hat der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 06.01.2021 für die Landtagswahl 2021 zugelassen:
Mit dem Wahl-O-Mat können Sie Ihre Standpunkte mit den Antworten aller 13 Parteien, die mit einer Landesliste zur Landtagswahl 2021 antreten, vergleichen:
Ein Informationsangebot der Bundeszentrale für politische Bildung und der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz.
2 Kreuze - 2 Stimmen
Wahlkreisstimme:
Mit einem Kreuz auf der linken Seite (schwarze Schrift) wählen Sie den Direktkandidaten für den Wahlkreis Worms. In den Landtag gewählt ist die Person mit den meisten Stimmen.
Landesstimme:
Mit einem Kreuz auf der rechten Seite (blaue Schrift) wählen Sie eine Partei oder Wählervereinigung. Die Landesstimme ist entscheidend für die Sitzverteilung im Landtag.
Für die Landtagswahl 2021 können Sie Ihre Stimmen auch per Briefwahl abgeben:
Zuletzt gewählt wurde für die Wahlzeit 2016-2021 im Wahlkreis 32 - kreisfreie Stadt Worms
Gewählter Wahlkreiskandidat: Jens Guth (SPD)
Bewirb Dich für das Jugendparlament 2021!
Die nächste Wahl zum Jugendparlament Worms findet vom 26. bis 30. April 2021 statt.
Noch bis zum 19. Februar 2021 können sich interessierte Jugendliche für eine Kandidatur aufstellen lassen.
Das 15-köpfige Gremium hat als Interessenvertretung der Jugendlichen auf kommunaler Ebene bei jugendrelevanten Fragen Rederecht im Stadtrat und in allen städtischen Ausschüssen sowie eine beratende Stimme im Jugendhilfeausschuss.
Alle Infos zur Wahl und das Bewerbungsformular gibt es auf der Homepage des Kinder- und Jugendbüros:
Alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen können kandidieren, sprich sich zur Wahl aufstellen lassen.
Voraussetzung:
Nähere Informationen gibt es beim Kinder- und Jugendbüro der Stadt Worms:
Alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen können wählen.
Voraussetzung:
Ach ja: Wählen darf man nur einmal und nur persönlich.
Eine Briefwahl wird derzeit nicht angeboten.
Zuletzt gewählt wurde für die Wahlzeit 2018 - 2020
Die nächste Wahl zum Deutschen Bundestag findet am 26. September 2021 statt.
Wahlberechtigte können eine Person wählen, die den Wahlkreis im Deutschen Bundestag vertritt. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ist er ihr wichtigstes Organ. Der Bundestag besteht aus gewählten Volksvertreter (Abgeordneten). Die Wahlzeit beträgt vier Jahre.
Bei der Bundestagswahl sind alle deutschen Staatsbürger wahlberechtigt, die zum Wahltermin volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik leben.
Daneben haben auch im Ausland lebende Deutsche ein Wahlrecht, vorausgesetzt sie haben nach dem vollendeten 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt und dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück.
Auf dem Stimmzettel für die Bundestagswahl gibt es jeweils eine Spalte für die Erst- und eine für die Zweitstimme. Die Spalten sind farblich voneinander abgesetzt, um die Unterschiede optisch zu betonen:
Links (schwarze Schrift auf weißem Grund) befindet sich die Spalte für die Erststimme. Dort sind die Kandidaten für die Direktkandidatur aufgelistet. Die Liste ist durchnummeriert. Jeder Kandidat ist mit seinem Beruf, seiner Adresse und seiner eventuellen Parteizugehörigkeit aufgeführt. In den Kreis rechts neben dem Namensfeld setzt die/der Wähler/in ihr/sein Kreuz. Achtung: An dieser Stelle darf nur ein Kreuz gemacht werden.
Rechts (blaue Schrift auf weißem Grund) befindet sich die Spalte für die Zweitstimme. Sie gilt für eine Landesliste einer Partei und ist maßgeblich für die Anzahl der Sitze, die eine Partei im Bundestag erhält. Es sind jeweils die ersten fünf Kandidaten jeder Partei aus den Landeslisten aufgeführt. Diese Liste ist ebenfalls nummeriert. Ihr/Sein Kreuz setzt die/der Wähler/in in den Kreis links neben der Partei ihrer/seiner Wahl. Auch hier ist nur ein Kreuz möglich.
Zuletzt gewählt wurde für die Wahlperiode 2017-2021
Wahlergebnis für die Stadt Worms
Gewählter Direktkandidat für den Wahlkreis Worms: Jan Metzler(CDU)
Zuletzt gewählt wurde für die Wahlzeit 2019-2027
Oberbürgermeister der Stadt Worms ist: Adolf Kessel
Die/der Oberbürgermeister*in ist oberste/r Dienstherr*in der Stadtverwaltung, hat den Vorsitz im Stadtrat und weiteren Gremien sowie repräsentiert die Nibelungenstadt. Gewählt wird das Stadtoberhaupt von den Bürger*innen der Stadt für eine Amtszeit von acht Jahren.
Zuletzt gewählt wurden für die Wahlzeit 2019-2024:
Die Parteien und Wählergruppen, die an den Wahlen des Stadtrates oder der Ortsbeiräte der Stadt Worms teilnehmen möchten, müssen spezielle Formulare des Landeswahlleiters ausfüllen. Diese Formulare sind auf der Internetseite des Landeswahlleiters zu finden. Die Formulare können auch in Papierform von der städtischen Wahldienststelle ausgehändigt werden.
In diesen Formularen sind die Daten der Kandidatinnen und Kandidaten an mehreren Stellen einzutragen. Zur Erleichterung des Ausfüllens dieser umfangreichen Wahlvorschlagsformulare gibt es die Möglichkeit, ein Computer-Programm zu benutzen. Mit Hilfe dieses Programms reicht es aus, die Daten der Kandidatinnen und Kandidaten einmalig zu erfassen. Alle Formulare des Landeswahlleiters stehen innerhalb des Programms zur Verfügung und können automatisiert mit den Daten der Kandidatinnen und Kandidaten befüllt werden. So ist auch eine Übereinstimmung der Daten innerhalb der Wahlvorschlagsformulare gewährleistet.
Das Programm wird auf Anfrage auf einem USB-Stick der Stadt Worms mit einer Bedienungsanleitung zur Verfügung gestellt. Nachdem die Daten eingegeben und auf dem USB-Stick gespeichert wurden, wird der USB-Stick wieder bei der Wahldienststelle zur Weiterbearbeitung abgegeben.
Die Kandidat*innen für die nächste Wahlzeit werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung per Post. Darin angegeben werden Wahlbezirk und Wahlraum.
Die Wahlbenachrichtigung und der amtliche Personalausweis (bei Unionsbürgern der gültige Identitätsausweis oder Reisepass) sind zur Wahl mitzubringen.
Alle Kandidaten sind in den jeweiligen Stimmzetteln aufgelistet. Je nach Wahl haben die Wähler/innen unterschiedlich viele Stimmen.
Die Wahlen zum Stadtrat und zu den Ortsbeiräten werden nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl durchgeführt.
Jede/r Wähler*in hat so viele Stimmen, wie Mitglieder des Stadtrats / Ortsbeirats zu wählen sind (Wormser Stadtrat: 52 Stimmen; Ortsbeiräte: je nach Stadtteil, siehe Angaben auf den Stimmzetteln). Die Bewerberinnen und Bewerber mit den meisten Stimmen erhalten ein Ratsmandat.
Sie haben vielfältige Möglichkeiten Ihre Stimmen zu vergeben und die Sitzvergabe im Rat mitzubestimmen:
ACHTUNG:
Kreuzen sie 2 Listen und mehr an, ist der Stimmzettel zwar gültig, Reststimmen werden aber NICHT VERTEILT - es zählen dann nur die vergebenen Personenstimmen.
Auch wenn Sie weniger Stimmen (als zu wählende Ratsmitglieder) vergeben, ist Ihr Stimmzettel gültig.
Aber Vorsicht: Ungültig ist Ihr Stimmzettel
Ups, Fehler beim Ausfüllen gemacht:
Fragen Sie im Wahlbüro nach einem neuen Stimmzettel (der falsch ausgefüllte darf natürlich nicht abgegeben werden!)
Komulieren & panaschieren - gewusst wie:
Hier können Sie testen, wie die Stimmvergabe funktioniert und unter welchen Voraussetzungen ein Stimmzettel ungültig ist:
interaktiver Muster-Stimmzettel
In den Ortsbezirken (Stadtteilen) werden auch die Ortsvorsteher*innen gewählt. Hier haben Wahlberechtigte nur eine Stimme.
Erhält bei der Wahl zur/zum Ortsvorsteher*in kein/e Bewerber*in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet zwischen den beiden Personen mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt.
Die Stadt Worms ist in 60 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Alle Wahlräume sind barrierefrei erreichbar.
Den richtigen Wahlbezirk und Wahlraum für die Stimmabgabe finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung, die Sie zusammen mit Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitbringen sollen.
Eine Übersicht über alle Wahlbezirke und Wahlräume in Worms finden Sie im städtischen Geoportal (Stadtplan):
Wahllokale im Stadtplan
Zuletzt gewählt wurde für die Wahlzeit 2019-2024
Ergebnisse der Wahl zum Beirat für Migration und Integration 2019
Das sind seine Aufgaben und Möglichkeiten:
Für einen Sitz im Beirat für Migration und Integration kandidieren dürfen alle Einwohner/innen,
Interessierte Kandidat*innen müssen bei der Wahlabteilung das ausgefüllte und unterschriebene Wahlvorschlagsformular abgeben.
Vereine, Verbände, sonstigen Organisationen, Parteien, Wählergruppen oder Einzelpersonen können auch Wahlvorschläge mit einer oder mehreren Personen einreichen. Die Formulare hierfür sind bei der Wahlabteilung der Stadtverwaltung Worms erhältlich:
Die Kandidat*innen für die nächste Wahlzeit werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Wahlberechtigt sind
Die Wahllokale für die nächste Wahl werden rechtzeitig bekannt gegeben.
In den Wahllokalen ist die Wahl am Sonntag 8 bis 18 Uhr möglich.
Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung, aus der man sein Wahllokal entnehmen kann.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimmen auch per Briefwahl abgeben. Briefwahlunterlagen müssen beantragt werden.
Zuletzt gewählt wurde für die Wahlzeit 2019-2024
Wahlergebnis Seniorenbeiratswahl 2019
Als überparteiliches und weltanschaulich neutrales Gremium vertritt der Seniorenbeirat die Interessen der älteren Mitmenschen und hilft, den Dialog zwischen den Generationen zu verbessern.
Bis zu 15 Wahlvorschläge können von Verbänden, Einrichtungen, Organisationen sowie politischen Parteien und Wählergruppen (Wahlvorschlagsträger), die Seniorenarbeit betreiben, bei der Stadt Worms eingereicht werden. Kandidatinnen und Kandidaten können sich auch selbst vorschlagen.
Die Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden bei der
Stadtverwaltung Worms
Abteilung 5.07 - Fachstelle für Senioren und Inklusion
Seniorenbüro
Marktplatz 2
67547 Worms
Die Kandidat*innen für die nächste Wahlzeit werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag
In den Büros der Ortsvorsteher*innen während der üblichen Dienstzeit.
Darüber hinaus können Wahlberechtigte ihre Stimmen auch hier abgeben:
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag oder in der genannten Zeit davor das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimmen auch per Briefwahl abgeben.
Briefwahlunterlagen müssen beantragt werden.
Briefwahlunterlagen können bei der Stadtverwaltung Worms mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Bitte wenden Sie sich an:
Stadtverwaltung Worms
Seniorenbüro
Rathaus
Marktplatz 2
67547 Worms
Sie können ein Antragsformular auch wie folgt erhalten:
Zuletzt gewählt wurde für die Wahlperiode 2019-2024
Wahlergebnis für die Stadt Worms
Bürger*innen der Europäischen Union (EU) können das Europäische Parlament wählen. Das Europäische Parlament ist das größte multinationale Parlament der Welt und vertritt die Völker und Menschen in Europa.
Deutsche oder Bürgerinnen und Bürger aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, die in Deutschland leben, können wählen gehen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind, die Wohnsitzbedingungen erfüllen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde eingetragen sind. Man kann per Briefwahl und auch wenn man im Ausland ist, wählen.
Auf dem Stimmzettel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind Wahlvorschläge mit jeweils bis zu 10 Kandidaten einer Partei bzw. Wählervereinigung aufgelistet. Sie haben 1 Stimme und können nur ein Kreuz hinter einem Wahlvorschlag machen.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimmen auch per Briefwahl abgeben.
Briefwahlunterlagen müssen beantragt werden.
Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie, auf eine persönliche Vorsprache im Briefwahlbüro zu verzichten. Bitte nutzen Sie statt dessen die unten stehenden Möglichkeiten der Beantragung.
Wer seinen Briefwahl-Antrag dennoch persönlich im Rathaus stellen möchte, kann einen Termin für das Briefwahlbüro jetzt auchonline vereinbaren. Es gilt Maskenpflicht (medizinische Maske!)
Aufgrund des hohen Antragsaufkommens ist mit längeren Wartezeiten bei der Ausgabe der Briefwahlunterlagen (im Briefwahlbüro und per Post) zu rechnen.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl 2021 in Worms ist ab sofort wie folgt möglich:
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
Bei der Beantragung geben Sie bitte an:
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können anschließend innerhalb von Deutschland kostenfrei per Post an die Stadtverwaltung Worms geschickt werden. Eine persönliche Abgabe beim Wahlbüro ist hierfür nicht erforderlich und kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Ihre Stimme abgeben dürfen bei der Landtagswahl gemäß § 2 LWahlG
Nur wer einen Wahlschein hat, kann per Briefwahl teilnehmen.
Einen Wahlschein erhalten auf Antrag
a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Einwendungsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 13 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) versäumt haben,
b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist nach § 13 Abs. 1 KWG entstanden ist,
c) wenn ihr Wahlrecht im Einwendungsverfahrenfestgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss desWählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Die Wahlbenachrichtigung enthält unter anderem die Wählerverzeichnis- und Wahlbezirksnummer. Beides wird für die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen benötigt. Warten Sie daher die Zustellung Ihrer Wahlbenachrichtigung ab, bevor Sie einen Antrag stellen. Wer drei Wochen vor der Wahl noch keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich bei der städtischen Wahldienststelle erkundigen.
Bei der Beantragung per E-Mail sind der Name, der Vorname und die Anschrift (Straße, Postleitzahl und Ort) des Antragstellers anzugeben. Damit eine zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers möglich ist, sollten auch das Geburtsdatum und die Wählerverzeichnis sowie die Wahlbezirksnummer mitgeteilt werden. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.
Die Wahlberechtigten müssen keine Gründe, die sie an einer Stimmabgabe im Wahllokal hindern, mehr angeben.
Wie bei den letzten Wahlen kann der Wahlberechtigte eine dritte Person beauftragen, für ihn einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die beauftragte Person muss ihre Bevollmächtigung hierfür allerdings schriftlich nachweisen.
Der Wahlberechtigte kann eine dritte Person beauftragen, für ihn den Wahlschein samt Briefwahlunterlagen entgegen zu nehmen. Auch dies muss mittels einer schriftlichen Vollmacht gegenüber der Stadt Worms angezeigt sein. Die beauftragte Person darf nur maximal vier Bevollmächtigungen dieser Art annehmen und muss dies auch gegenüber der Stadt Worms versichern.
Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie, auf eine persönliche Vorsprache zu verzichten. Bitte nutzen Sie statt dessen die oben stehenden Möglichkeiten der Abgabe.
Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 12.03.2021, 18.00 Uhr, beantragt werden.
Wenn eine plötzliche Erkrankung bei der wahlberechtigten Person eingetreten ist und sie deshalb den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, ist die Vorsprache / Terminvereinbarung / telefonische Erreichbarkeit noch am Samstag, 13.03.2021, 10:00 bis 12:00 Uhr und Sonntag, 14.03.2021, 8:00 bis 15:00 Uhr möglich. Die plötzliche Erkrankung muss nachgewiesen sein.
Wenn Ihre Briefwahlunterlagen nicht an eine Adresse innerhalb von Worms geschickt werden sollen:
Beachten Sie bitte die Zustellfristen der üblichen Postunternehmen. Beachten Sie auch, dass Sie den Wahlbrief so rechtzeitig zum Versand aufgeben müssen, dass er rechtzeitig bis zum Wahltag bei der Stadtverwaltung Worms ankommt.
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl, bei entfernt liegenden Orten noch früher, bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden. Der Wahlbrief ist nicht freizumachen. Wird eine besondere Beförderungsform gewünscht, so muss das dafür fällige zusätzliche Leistungsentgelt auf dem Wahlbrief entrichtet werden. Bei Beförderung durch ein anderes Postunternehmen ist das dafür fällige Leistungsentgelt in voller Höhe zu entrichten; anderenfalls kann eine ordnungsgemäße Beförderung nicht gewährleistet werden.
Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland den Wahlbrief möglichst bald einliefern sowie Luftpostbeförderung verlangen. Der Wahlbrief ist als Briefsendung des internationalen Postdienstes grundsätzlich vollständig freizumachen. Deshalb muss für den Wahlbrief das im Einlieferungsland geltende Entgelt bezahlt werden. Auf dem Wahlbrief unterhalb der Anschrift das Bestimmungsland „ALLEMAGNE“ oder „GERMANY" angeben. Falls Wahlberechtigte Bedenken haben, den Wahlbrief wegen seiner Kennzeichnung und der Farbe durch ein Postunternehmen im Ausland befördern zu lassen, ist es ihnen überlassen, den Wahlbrief in einen neutralen Briefumschlag zu stecken und zu übersenden.
Wahlergebnisse für Worms:
Wahlergebnisse Land:
Wahlergebnisse Bund:
Das Wahlbüro der Stadtverwaltung Worms hilft Ihnen gerne weiter: