Plenarsitzung im Landtag Rheinland-Pfalz
Plenarsitzung im Landtag Rheinland-Pfalz

Landtagswahl Rheinland-Pfalz

Zuletzt gewählt wurde für die Wahlzeit Wahlzeit 2021-2026.

Gewählter Wahlkreiskandidat für den Wahlkreis 33 - Worms ist Jens Guth (SPD).

Die nächste Landtagswahl findet 2026 statt.

Bei der Landtagswahl können Wahlberechtigte über die Zusammensetzung des Landtages entscheiden. Der Landtag besteht aus 101 Abgeordneten, wobei 51 Abgeordnete direkt gewählt werden, während die restlichen 50 Abgeordneten über die Landes- und Bezirkslisten der jeweiligen Parteien und Wählervereinigungen in den Landtag einziehen. Die Legislaturperiode (Amtszeit) beträgt fünf Jahre.

Wer darf wählen?

Ihre Stimme abgeben dürfen bei der Landtagswahl gemäß § 2 LWahlG

  • alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • nicht nach § 3 LWahlG vom Stimmrecht ausdrücklich ausgeschlossen sind sowie
  • seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten (bei mehreren Wohnungen gilt das Stimmrecht nur am Ort der Hauptwohnung).

Wahlbenachrichtigung und Wählerverzeichnis

Allen im Wählerverzeichnis aufgeführten Stimmberechtigten wird eine Wahlbenachrichtigung zugestellt.

Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Worms kann von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Marktplatz 2, 67547 Worms, Zimmer 221 (2.OG) eingesehen werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss bei der Wahldienststelle im Rathaus Einspruch einlegen.

Wählen können nur die Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis berechtigt ausschließlich zur Stimmabgabe im Wahlraum desjenigen Stimmbezirks, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist.

Wer mittels Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein mehr lesen

Wer steht zur Wahl?

Die Wahlkreisvorschläge für die nächste Landtagswahl 2026 werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Wie wird gewählt?

2 Kreuze - 2 Stimmen

  • Wahlkreisstimme:
    Mit einem Kreuz auf der linken Seite (schwarze Schrift) wählen Sie den Direktkandidaten für den Wahlkreis Worms. In den Landtag gewählt ist die Person mit den meisten Stimmen.

  • Landesstimme:
    Mit einem Kreuz auf der rechten Seite (blaue Schrift) wählen Sie eine Partei oder Wählervereinigung. Die Landesstimme ist entscheidend für die Sitzverteilung im Landtag.

Briefwahl

Wahlergebnisse

Haben Sie Fragen?

Das Wahlbüro der Stadtverwaltung Worms hilft Ihnen gerne weiter:

Kreiswahlleiter des Wahlkreises 33 - Worms ist der Oberbürgermeister der Stadt Worms:

Kontakt

Adolf Kessel
Telefon: 0 62 41 / 8 53 - 10 00
E-Mail Kontaktformular

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