Schild mit der Aufschrift "Wahllokal"
Schild mit der Aufschrift "Wahllokal"

Kommunalwahlen

Zuletzt gewählt wurde für die Wahlzeit 2019-2024.

Die nächste Kommunalwahl findet am 09. Juni 2024 statt.

  • Wahl des Wormser Stadtrates sowie 
  • Wahl der Ortsbeiräte für die 13 Ortsbezirke und 
  • Ortsvorsteher für die 13 Ortsbezirke

Informationen zur Wahl 2024

Organisatorisches (Formulare für Kandidierende, sonstige Informationen)

Die Parteien und Wählergruppen, die an den Wahlen des Stadtrates oder der Ortsbeiräte der Stadt Worms teilnehmen möchten, müssen spezielle Formulare des Landeswahlleiters ausfüllen. Diese Formulare erhalten Sie auf Anfrage beim Wahlamt der Stadt Worms. 

Hierzu können Sie ganz einfach eine E-Mail an wahlen@worms.de mit Ihrem Anliegen sowie folgenden Informationen senden:

  • Vorname und Nachname
  • Partei/Wählergruppe (sofern vorhanden)
  • Art des benötigten Formulares bzw. der benötigten Formulare (Formular für die Wahl des Stadtrates/des Ortsvorstehers/der Ortsbeiräte)
  • E-Mail-Adresse (falls eine digitale Zusendung gewünscht)
  • alternativ: Postanschrift (zur Versendung per Post)
  • Art der Zusendung (digital oder per Post)
  • Telefonnummer (für telefonische Rückfragen)

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Landeswahlleiters Rheinland-Pfalz Infos für Parteien und Wählergruppen - Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz

Des Weiteren gibt es einen Leitfaden für Kandidierende des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zum Thema IT-Sicherheit.

Weitere Formulare finden sie auf der Website der Kommunalwahl 2024 in Rheinland-Pfalz

Zusätzliche Informationen für nicht priviligierte Parteien/Wählergruppen:

Fall Sie einen Vordruck zur Sammlung von Unterschriften benötigen, können Sie sich mit Ihrem Anliegen wie oben beschrieben beim Wahlamt der Stadt Worms melden.

Wer steht zur Wahl?

Die Kandidaten für die nächste Wahlzeit werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Wo wird gewählt?

Die Stadt Worms ist in 60 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Alle Wahlräume sind barrierefrei erreichbar.

Den richtigen Wahlbezirk und Wahlraum für die Stimmabgabe finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung, die Sie zusammen mit Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitbringen sollen.

Eine Übersicht über alle Wahlbezirke und Wahlräume in Worms finden Sie im städtischen Geoportal (Stadtplan):

Wahllokale im Stadtplan

Weitere Informationen zu den einzelnen Wahlen

Wahl zum Stadtrat / Ortsbeirat

Die Wahlen zum Stadtrat und zu den Ortsbeiräten werden nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl durchgeführt.

Jede wahlberechtigte Person hat so viele Stimmen, wie Mitglieder des Stadtrats / Ortsbeirats zu wählen sind (Wormser Stadtrat: 52 Stimmen; Ortsbeiräte: je nach Stadtteil, siehe Angaben auf den Stimmzetteln). Die Bewerber mit den meisten Stimmen erhalten ein Ratsmandat.

Sie haben vielfältige Möglichkeiten, Ihre Stimmen zu vergeben und die Sitzvergabe im Rat mitzubestimmen:

  • Sie können Einzelstimmen vergeben (1 bis max. 3 Stimmen pro Bewerber/in),
  • eine komplette Liste mit Wahlvorschlägen ankreuzen (Kreuz in der Kopfzeile),
  • Namen streichen,
  • Listen- und Einzelstimmen kombinieren oder
  • eine Liste ankreuzen und Einzelstimmen auf anderen Listen vergeben.
  • Die für die Personenwahl nicht ausgeschöpften Stimmen werden - sofern Sie 1 Liste angekreuzt haben - von oben nach unten den noch nicht angekreuzten Personen zugeordnet.

ACHTUNG:

Kreuzen sie 2 Listen und mehr an, ist der Stimmzettel zwar gültig, Reststimmen werden aber NICHT VERTEILT - es zählen dann nur die vergebenen Personenstimmen.
Auch wenn Sie weniger Stimmen (als zu wählende Ratsmitglieder) vergeben, ist Ihr Stimmzettel gültig.

Vorsicht: Ungültig ist Ihr Stimmzettel, wenn

  • Sie mehr als 1 Liste in der Kopfleiste ankreuzen und darüber hinaus keine Personenstimmen vergeben,
  • Sie mehr Stimmen vergeben, als der Rat Sitze hat!
    Der Stimmzettel wird aber auch nur dann ungültig, wenn Sie Kandidaten aus mehreren Wahlvorschlägen angekreuzt haben. Wenn Sie mehr als die Ihnen zustehenden Stimmen innerhalb eines Wahlvorschlags vergeben haben, werden zu viel vergebene Stimmen von unten nach oben nach bestimmten Regeln gestrichen und Ihr Stimmzettel wäre somit gültig.

Ups...Fehler beim Ausfüllen gemacht?

Fragen Sie im Wahlbüro nach einem neuen Stimmzettel (der falsch ausgefüllte darf natürlich nicht abgegeben werden!)

Kumulieren & panaschieren - gewusst wie!

Hier können Sie testen, wie die Stimmvergabe funktioniert und unter welchen Voraussetzungen ein Stimmzettel ungültig ist:

interaktiver Muster-Stimmzettel

Wahl zur Ortsvorsteherin bzw. zum Ortsvorsteher

In den Ortsbezirken (Stadtteilen) werden auch die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher gewählt. Hier haben Wahlberechtigte nur eine Stimme.

Erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet zwischen den beiden Personen mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt.

Kontakt

Kommunalverfassung, Sitzungsdienst und Wahlen
E-Mail Kontaktformular

Weitere Services und Informationen

Wahlergebnisse

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