Gesichter von Menschen unterschiedlicher Herkunft im Kreis stehend
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Migrations- und Integrationsbeiratswahl

Zuletzt gewählt wurde für die Wahlzeit 2019-2024.

Die nächste Wahl zum Migrations- und Integrationsbeirat findet 2024 statt.

Der Beirat für Migration und Integration der Stadt Worms hat folgende Aufgaben und Möglichkeiten:

  • Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der in der Stadt wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen
  • Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses
  • Belange der Einwohner mit Migrationshintergrund sowie Fragen der kommunalen Integrationspolitik erörtern und gegenüber den Organen der Stadt vertreten.

Wer darf kandidieren?

Für einen Sitz im Beirat für Migration und Integration kandidieren dürfen alle Einwohner,

  • die am Wahltag seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in Worms gemeldet sind,
  • mit oder ohne Migrationshintergrund und unabhängig von der Staatsangehörigkeit,
  • ab dem 16. Lebensalter.

Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten müssen bei der Wahlabteilung das ausgefüllte und unterschriebene Wahlvorschlags-Formular abgeben.

Vereine, Verbände, sonstigen Organisationen, Parteien, Wählergruppen oder Einzelpersonen können auch Wahlvorschläge mit einer oder mehreren Personen einreichen. Die Formulare hierfür sind bei der Wahlabteilung der Stadtverwaltung Worms erhältlich:

Kontakt

Kommunalverfassung, Sitzungsdienst und Wahlen

Wer steht zur Wahl?

Die Kandidatinnen und Kandidaten für die nächste Wahlzeit werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind

  • alle ausländischen Einwohner der Stadt Worms und
  • alle Einwohner der Stadt Worms, die als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben sowie
  • Doppelstaatler und
  • Staatenlose

soweit sie am Tage der Stimmabgabe

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in Worms gemeldet sind und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

An der Wahl teilnehmen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen auf ihn ausgestellten Wahlschein hat oder sonst am Wahltag seine Wahlberechtigung nachweist. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer auf ihn lautenden Meldebescheinigung, Einbürgerungsurkunde oder Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz.

Personen, die als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Wo wird gewählt?

Die Wahllokale für die nächste Wahl werden rechtzeitig bekannt gegeben.

In den Wahllokalen ist die Wahl am Sonntag, 8 bis 18 Uhr möglich.

Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung, aus der man sein Wahllokal entnehmen kann.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimmen auch per Briefwahl abgeben. Briefwahlunterlagen müssen beantragt werden.

Briefwahl

Wahlergebnisse

über den Beirat für Migration und Integration

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