Engelstatue im herbstlichen Park von Schloss Herrnsheim
Engelstatue im herbstlichen Park von Schloss Herrnsheim

Was tun im Trauerfall?

Viele Menschen meiden am liebsten das Thema "Sterben" und auch die Probleme, die sich im Anschluss an den Tod eines nahen Verwandten, Freundes oder Bekannten ergeben. Für die Hinterbliebenen kommt zum Schmerz über den Verlust des Angehörigen auch die Belastung durch Aufgaben, die kurzfristig bewältigt werden müssen. Die Bestattung muss organisiert werden, Formalitäten sind zu erledigen, Verwandte, Freunde und Bekannte muss man
informieren, und in vielen Fällen soll eine Trauerfeier stattfinden. Dies ist ein großer Aufwand, der zudem auch mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden ist.

Lesen Sie hier Hinweise und Ratschläge des Integrationsbetriebes Friedhof (IBF) der Stadt Worms:

Was ist nach einem Todesfall zu tun?

  • Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist.

  • Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim klärt die Verwaltung die unmittelbar notwendigen Dinge.

  • Todesbescheinigung bzw. Leichenschauschein ausstellen lassen (vom Arzt).

  • Benachrichtigen Ihres Bestattungsinstituts.

  • Benachrichtigen der engsten Angehörigen.

  • Aufgeben einer Todesanzeige (z.B. lokale Zeitung).

Hilfe für die Seele:

Telefonseelsorge: 0800/111 0 111 oder 0800/111 0 222

Muslimische Telefonseelsorge: 030 44 35 09 821

Notfallseelsorge112 (für alle Menschen in akuten Notsituationen, jederzeit erreichbar über den Notruf)

Weitere Informationen und Beratungsstellen in Ihrer Nähe:

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • Familienstammbuch (vollständig geführt), da der Gesetzgeber den Nachweis des Personenstandes verlangt. Sollte das Familienstammbuch nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente notwendig.
  • Personalausweis
  • Heiratsurkunde / Familienstammbuch (bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk) oder Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk)
  • Todesbescheinigung
  • Geburtsurkunde (nur bei Ledigen)
  • Sterbeurkunde (falls Ehegatte bereits verstorben)
  • Rentenanpassungsmitteilung (letzter, aktueller Stand)
  • Mitgliedskarte der Krankenkasse (Versichertenkarte / Chip-Karte)
  • Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen mit letztem Zahlungnachweis)
  • Grabdokumente (Urkunden über Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte)
Sollten Urkunden - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Verfügung stehen, so kann Ihnen Ihr Bestattungsunternehmen bei der Beschaffung helfen. Dieses erledigt auch alle notwendigen Behördengänge für Sie.

Service Standesamt

Service Friedhof

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