Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Ortsvorsteher Worms-Neuhausen

Kontakt
E-Mail: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag 16:00 Uhr - 18:00 Uhr Bürgersprechstunde des Ortsvorstehers. Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Anschrift
Büro des Ortsvorstehers Worms-Neuhausen - Kirchgasse  7 - 67549 Worms
Büro des Ortsvorstehers Worms-Neuhausen
Kirchgasse  7
67549 Worms
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Informationen

Quelle: Bürger- und Unternehmensservice (BUS) Rheinland-Pfalz

Ortsvorsteher

Der Ortsvorsteher vertritt die Belange eines Ortsbezirks gegenüber den Organen der Gemeinde. Er wird von den am Wahltag seit mindestens 3 Monaten im Ortsbezirk wohnenden Bürgern der Gemeinde in entsprechender Anwendung der für die Wahl ehrenamtlicher Bürgermeister geltenden Bestimmungen gewählt. Über seine Vertretertätigkeit hinaus ist der Ortsvorsteher zudem zur Ausstellung von Bescheinigungen befugt, die er auf Grund seiner Orts- und Personenkenntnis erstellen kann. 

In Rheinland-Pfalz können Gemeinden ihr Gebiet insgesamt, oder Teile davon, in Ortsbezirke einteilen. Die Hauptsatzung bestimmt, ob Ortsbezirke gebildet und wie sie abgegrenzt werden. Bei den Ortsbezirken handelt es sich oftmals um ehemals selbständige Gemeinden, die im Zuge einer Gebietsreform zusammengelegt oder eingemeindet wurden.


Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Merz, Uwe Ortsvorsteher Kontaktformular 0 62 41 / 59 44 17
Büssow, Annelie
1. Stellvertretung
stellv. Ortsvorsteherin Kontaktformular 0 62 41 / 59 44 17
Walther, Simon
2. Stellvertretung
stellv. Ortsvorsteher Kontaktformular 0 62 41 / 59 44 17
Büros der Ortsvorsteher/innen
Neuhausen

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