Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Bewachungsgewerbe

Kontakt
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Nur nach Termin
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung
Folzstraße 5
67547 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

 - Bewachungsgewerbe § 34a GewO

Wer gewerbsmäßig Leben und Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt hierfür eine entsprechende Erlaubnis. Die Erlaubnis gilt bundesweit und wird zeitlich nicht begrenzt.

 

Unterlagen

Zur Beantragung der Erlaubnis sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Antragstellern benötigen wir zusätzlich die Aufenthaltsgenehmigung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Sachkundenachweis nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GewO
  • Bescheinigung in Steuersachen von der Stadtkasse
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts (www.vollstreckungsportal.de)
  • Auszug aus dem Insolvenzverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes
  • Nachweis über Haftpflichtversicherung
 

Gebühren

Anzahlung bei Antragstellung in Höhe von 500,00 €

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Huxel, Ute Sachbearbeiterin 316 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 32 04

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