Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Bestattungskosten für vollstationär betreute Personen; Kostenübernahme

Kontakt
E-Mail: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Nur nach Termin Vorsprache nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung beim Sachbearbeiter
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Abteilung 5.04 - Leistungsgewährung in besonderen Lebenslagen
Kirschgartenweg 58
67549 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden vom Sozialamt übernommen, soweit es den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Zur Besorgung der Bestattung sind gemäß § 9 Abs. 1 Bestattungsgesetz (BestG) die volljährigen Angehörigen der verstorbenen Person in folgender Reihenfolge verpflichtet: 

  • der Ehegatte oder Lebenspartner,
  • die Kinder,
  • die Eltern,
  • der sonstige Sorgeberechtigte,
  • die Geschwister,
  • die Großeltern,
  • die Enkelkinder
Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Busch, Christine
S - Z
Sozialarbeiterin 24 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 54 12
Pfeiffer, Elke
L - R
Sachbearbeiterin 28 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 54 27
Schlamp, Madeleine
A - G
Sachbearbeiterin 28 0 62 41 / 8 53 - 54 11
Zinke, Angelika
H - K
Sachbearbeiterin 24 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 54 15

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