Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Zweitwohnungsabgabe

Kontakt
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin!
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Vorsprache nur mit Termin!
Anschrift
Stadtverwaltung Worms - Bereich 2 - Finanzen - Klosterstraße 23 - 67547 Worms
Stadtverwaltung Worms
Bereich 2 - Finanzen
Klosterstraße 23
67547 Worms
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Informationen

Als Zweitwohnung gilt jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung als Nebenwohnung im Sinne des § 21 Abs. 3 des Bundesmeldegesetzes innehat. Abgabepflichtig sind damit alle, die im Stadtgebiet eine Zweitwohnung nach den melderechtlichen Bestimmungen innehaben.

Eine ABGABENBEFREIUNG gilt für

• Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die zum Zwecke der Schul- oder Berufsausbildung eine Nebenwohnung innehaben,

• Verheiratete, welche nicht dauernd getrennt leben, die in Worms aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung bewohnen (Hauptwohnung in anderer Gemeinde),

• volljährige Auszubildende/Studenten, bei deren Nebenwohnung in Worms es sich um die elterliche Wohnung (z.B. ehemaliges Kinderzimmer) handelt.

KEINE zu besteuernde ZWEITWOHNUNGEN sind

• Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,

• Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe entgeltlich oder un-entgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen,

• Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Altenpflegeheimen oder in sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen.

Bemessungsgrundlage der Abgabe ist die laut Mietvertrag im Bemessungszeitraum geschuldete Nettokaltmiete. Hierauf beträgt die Abgabe 10 %.

Alle Personen, die sich in Worms neu mit Nebenwohnung anmelden, erhalten ein Informationsschreiben des Bereichs 2 - Finanzen mit entsprechenden Erläuterungen.

Hintergrund der Einführung der Zweitwohnungsabgabe ist insbesondere die finanzielle Beteiligung aller in Worms Wohnenden an den Infrastrukturkosten der Stadt Worms. Während sich die in Worms mit Hauptwohnsitz angemeldeten Einwohner/innen über ihre Lohn-/Einkommens- und z.B. Gewerbesteuerzahlungen mit den der Stadt zustehenden Anteilen an diesen Kosten z. B. für ÖPNV, Kindergärten, Straßen usw. usw. beteiligen und darüber hinaus das Land im Rahmen der Schlüsselzuweisungen an die Städte und Gemeinden pro Einwohner/in einen bestimmten Betrag (z.Zt. rd. 1.040 €) erstattet, erhält die Stadt Worms bei allen Zweitwohnungsinhaber/innen keine direkte Gegenleistung.

Angesichts der städtischen Finanzsituation müssen, so auch die Auflagen der kommunalen Aufsichtsbehörde, alle Möglichkeiten zur Ausgabensenkung UND der Einnahmesteigerung genutzt werden. Die Zweitwohnungsabgabe ist ein Element der Haushaltskonsolidierung.

Sie möchten Steuern sparen? Melden Sie Ihren Hauptwohnsitz in Worms an und sparen die Zweitwohnungssteuer!

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Schmitt, Sonja Sachbearbeiterin 129 Kontaktformular (nur vormittags): 0 62 41 / 8 53 - 21 05

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