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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag | 00:00 Uhr - 23:59 Uhr |
Zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Beschäftigten verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) den Arbeitgeber zur Durchführung von Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten (§ 10 Absatz 1).
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Leitstelle, Feuerwehr Worms |
0 62 41 / 8 53 - 88 88 |
Abteilungen |
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3.09 Brand- und Katastrophenschutz |