Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Unbedenklichkeitsbescheinigungen

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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin!
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Vorsprache nur mit Termin!
Anschrift
Stadtverwaltung Worms - Bereich 2 - Finanzen - Klosterstraße 23 - 67547 Worms
Stadtverwaltung Worms
Bereich 2 - Finanzen
Klosterstraße 23
67547 Worms
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Informationen

NEU: Unbedenlichkeitsbescheinigung online beantragen (Kosten: 10,00 €) 

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kasse (Vollstreckung) wird für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt.

Bitte beachten Sie: Die Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes erteilt das Finanzamt Ihres Wohnortes. 

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, zum Beispiel

  • Erteilung einer Gaststättenerlaubnis, 
  • Ausstellung einer Reisegewerbekarte,
  • Erlaubnis für das Ausüben einer Immobilienmaklertätigkeit, die Anlagevermittlung, die Anlageberatung, sowie für die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen,
  • Genehmigung der gewerblichen Personenbeförderung mit Taxen,
  • Erlaubnis zur Durchführung gewerbsmäßiger Transporte mit Fahrzeugen,
  • Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes oder
  • Erteilung öffentlicher Aufträge und so weiter.

Die wichtigsten Ausstellungsgründe stehen im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit. Gewerbeordnung und gewerberechtliche Spezialgesetze enthalten zahlreiche Zulassungsbeschränkungen, zum Beispiel das Gaststättengesetz. Hier sind an erster Stelle die erlaubnispflichtigen Gewerbe zu nennen. Erst die rechtswirksame Erteilung einer persönlichen Erlaubnis das Recht, das Gewerbe auszuüben.

Für die Genehmigung zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigen Sie in aller Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese erhalten Sie beispielsweise, wenn keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen.

Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder online bestellen. Sie erhalten die Bescheinigung dann innerhalb weniger Tage per Post zugesandt. Sie können sie auch persönlich bei uns abholen.

 

Unterlagen

  • Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument
  • Fügen Sie bei schriftlichem Antrag bitte Kopien aller informationserheblichen Seiten des Dokuments bei.
  • Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird 
  • Schriftliche Vollmacht, wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten 


 

Gebühren

10,00 €

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