Folgende Unterlagen bitten wir zur Zulassungsstelle mitzubringen:
bei Neuzulassungen: online erledigen
(KFZ aus der BRD)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
- gültiger Personalausweis / Reisepass im Original oder Kopie (bei ausländischen Staatsbürgern: gültiger Reisepass (eAT nicht ausreichend!)
- Bankkarte im Original oder Kopie
- Bei Firmenfahrzeugen Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/Geschäftsführers
- CoC-Bescheinigung bzw. EG-Übereinstimmungserklärung
(KFZ aus EU-Land)
- ausländische Fahrzeugdokumente falls Gebrauchtfahrzeug
- Neuwagen Import: Bestätigung Hersteller oder Händler, dass das Kraftfahrzeug ein Neuwagen ist und noch nie im In-/Ausland zugelassen war und noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden
- CoC-Bescheinigung bzw. EG-Übereinstimmungserklärung
(KFZ aus nicht EU-Land)
Antragstellung
Vorsprachen:
- Aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung per Kontaktformular.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters in Worms
- bei gewerblicher Anmeldung Firmensitz oder Zweigniederlassung in Worms
- es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorhanden sein
- alle rückständigen Gebühren müssen beglichen sein
Vertretung durch Bevollmächtigten / Dritten
- Ausweisdokument vom Bevollmächtigten im Original oder Kopie
- Unterschriebene Vollmachtserklärung sowie alle fahrzeugbezogenen Unterlagen
- Bankdaten des Bevollmächtigten (SEPA-Lastschriftmandat oder Bankkarte im Original oder Kopie)
Zulassung auf Minderjährige
- schriftliche Einwilligungserklärung beider Elternteile, bei geteiltem Sorgerecht
- Ausweisdokumente beider Erziehungsberechtigten
- ggf. Sorgerechtsurteil, sofern alleinerziehend
Zahlungsart
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebühren über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOst)
- § 5 Kraftfahrzeugsteuer - Durchführungsverordnung (KraftStDV)
Außerbetriebsetzung / Abmeldung eines Fahrzeuges: online erledigen
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- amtliche Kennzeichen des abzumeldenden Fahrzeugs
- falls Verschrottung: Verwertungsnachweis eines autorisierten Betriebes und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Antragstellung
- persönliche Vorsprache
- Vertretung durch Dritte ohne Vollmacht möglich
- online erledigen
Vorsprache
- Aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung per Kontaktformular.
Kennzeichenreservierung
- für Kennzeichen aus dem Zulassungsbezirk Worms
- externe Kennzeichen sollten bei der kennzeichenführenden Behörde reserviert werden
Gebühren
- Außerbetriebsetzung 7,80 €
- Kennzeichenreservierung 2,60 €
- Verschrottungsnachweis 10,20 €
Zahlungsarten
Rechtsgrundlagen
- § 14 Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOst)
Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirks Worms: online erledigen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ggf. Kennzeichen (bei Änderung)
- Versicherungsbestätigung (7-stelligen EVB-Code)
- HU-Bescheinigung
- Personalausweis oder Pass (bei Umschreibung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten)
- Bankkarte
- bei Firmenfahrzeugen Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/Geschäftführers
Umschreibung von außerhalb des Zulassungsbezirkes: online erledigen
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I ggf. Kennzeichen
- Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
- HU-Bescheinigung
- Personalausweis oder Pass (bei Umschreibung durch Dritte formlose Vollmacht,
- Ausweisdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
- Bankkarte
- Bei Firmenfahrzeugen Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/Geschäftsführers
- Einverständniserklärung bei den Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente bei Minderjährigen
In Fällen des Umzuges nach Worms, wenn das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist und die bisherigen Kennzeichen weitergeführt werden sollen, besteht die Möglichkeit auf die Umkennzeichnung zu verzichten.
Hierzu müssen Sie
- die Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Personalausweis oder Pass (bei Umschreibung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten),
- Bankkarte,
vorlegen.
Ergänzend empfehlen wir Ihnen, Ihrer Versicherung den Umzug und den Verzicht der Umkennzeichnung mitzuteilen. Ggf. erhalten Sie eine neue Versicherungsbestätigung.
Saisonkennzeichen:
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I ggf. Kennzeichen
- Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
- HU-Bescheinigung
- Personalausweis oder Pass (bei Umschreibung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten)
- Bankkarte
- Bei Firmenfahrzeugen Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/Geschäftführers
Wiederzulassung eines außerbetriebgesetzten Fahrzeugs: online erledigen
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
- Kennzeichen
- HU-Bescheinigung
- Personalausweis oder Pass (bei Wiederzulassung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten)
- Bei Firmenfahrzeugen Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/Geschäftführers
- Bankkarte
Kurzzeitkennzeichen:
Hinweis:
Kurzzeitkennzeichen sind immer für fünf Tage gültig und dienen zum Zweck von Probefahrten, Überführungsfahrten (nicht ins Ausland) sowie Fahrten zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk.
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- gültige Hauptuntersuchung
- Personalausweis od. Reisepass mit Meldebescheinigung (gültig 3 Monate)
- Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis
- Bei juristischen Personen oder selbständig Gewerbetreibenden wird ein Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister benötigt (siehe dDwnload)
- Beauftragte benötigen eine Vollmacht, den eigenen Ausweis sowie den des Vollmachtgebers
- Vorlage einer elektronischen Versicherungsbestätigung einer Kfz.-Hafrpflichtversicherung (eVB-Nr.) für Kurzzeitkennzeichen
- Erklärung bei Antragstellung eines Kurzzeitkennezeichens (siehe Download)
Ausfuhrkennzeichen:
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. Kennzeichen
- Ausfuhrversicherungsbestätigung (Deckungskarte)
- Personalausweis oder Pass
- HU-Bescheinigung (Original)
- Bei Firmenfahrzeugen Gewerbeanmeldung
- Bankkarte
- Erklärung Empfangsberechtigung nach §46 Abs. 2 FZV
- Das Fahrzeug ist bei Antragstellung in der Zulassungsstelle zur Prüfung vorzufahren
Adressenänderung: online erledigen
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Umzugsmeldung
Namensänderung: online erledigen
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis der Änderung