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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | Nur nach Termin |
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis gilt bundesweit und wird zeitlich nicht begrenzt.
Zur Beantragung der Erlaubnis sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Anzahlung bei Antragstellung in Höhe von 500,00 €
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Huxel, Ute | Sachbearbeiterin | 316 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 32 04 |