In Worms haben rund 4.000 Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes. Mit Hilfe von Zuschüssen können Eltern, die bislang nicht die finanziellen Möglichkeiten dazu hatten, ihren Kindern die Teilnahme etwa an einem Schulausflug ermöglichen.
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden Zuschüsse gewährt für
Einen Leistungsanspruch haben Familien, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Wohngeld, Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder einen Kinderzuschlag erhalten.
Wichtige Änderungen ab dem 01.01.2021
Die Antragstellung bei Erhalt von Arbeitslosengeld II erfolgt beim Jobcenter Worms.
Die Antragstellung bei Erhalt von Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen und Leistungen nach dem SGBXII erfolgt bei der Abt. 5.03 – Leistungen zum Lebensunterhalt und Wohnungswesen der Stadtverwaltung Worms.