Was Sie derzeit im Hinblick auf die Corona-Pandemie beachten müssen.
(zuletzt aktualisiert am 01.03.2021)
Aktuelle Regelungen zum 1. März 2021
Wenn Sie Fragen zu den Corona-Regelungen in Worms haben, wenden Sie sich bitte an folgende Hotline: (0 62 41) 8 53 18 88 (Mo-Fr, 8-16 Uhr) oder per E-Mail an corona-fragen@worms.de.
Hinweis zu Impfterminen:
Bereits geplante und terminierte Erstimpfungen müssen ab 27. Januar voraussichtlich um drei Wochen verschoben werden. Das Land wird die bereits vereinbarten Termine verlegen und die Impfkandidaten informieren. Die Zweitimpfungen können planmäßig durchgeführt werden.
Wer sich testen lassen möchte bzw. unsicher ist, ob ein Test erforderlich ist, sollte sich mit dem Gesundheitsamt Alzey (auch zuständig für Wormser Bürger) in Verbindung setzen:
Helfen Sie mit, die Ausbreitung des Coronavirus' einzudämmen. Genaueres hierzu erfahren Sie auf dieser Seite.
Zu Ihrem und dem Schutz anderer - bitte beherzigen Sie auch weiterhin die "AHA+L"-Regel:
Abstand halten – Hygiene (Nies-Etikette & Händewaschen) – Alltagsmaske (Mund-Nase-Bedeckung) tragen + regelmäßig (Quer)Lüften
Seit dem 25. Januar gilt in Rheinland-Pfalz zusätzlich folgende Regelung:
Zusätzlich zu den Maßnahmen der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung, die weiterhin gültig bleibt, wird Folgendes angeordnet:
Ausgenommen davon sind ab dem 22. Februar
2021 die Grundschulen sowie die Unterstufe des Bildungsgangs ganzheitliche Entwicklung
an Förderschulen und die Primarstufe der anderen Bildungsgänge an Förderschulen; hier
findet, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden
kann, regulärer Präsenzunterricht, anderenfalls Präsenzunterricht in geteilten Gruppen im
Wechsel statt. Ebenfalls von Satz 1 ausgenommen sind die Abiturprüfungen sowie sonstige
nicht aufschiebbare Prüfungen.
Weitere Informationen: corona.rlp.de
Gemäß der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung gilt seit 11. Januar 2021:
Eine Übersicht finden Sie auf den Infoseiten des Landes
Sollten Sie nicht genau wissen, ob Ihre Einrichtung von der Schließung betroffen ist, finden Sie weitere Informationen in der Auslegungshilfe zur Landesverordnung.
Anwesend sein dürfen
Jede weitere Ansammlung von Personen oder Veranstaltungen im öffentlichen Raum oder in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumen ist [...] untersagt.
Der Einzelhandel muss geschlossen bleiben.
öffnen dürfen:
In den geöffneten Geschäften gilt folgende Personenbegrenzung:
Gottesdienste sind unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen, insbesondere des Abstandsgebots, zulässig . Gemeinde- oder Chorgesang ist nicht zulässig .
Werden mehrere Gottesdienste in Folge abgehalten, so soll ein Zeitraum von mindestens einer Stunde zwischen Ende und Anfang des jeweiligen Gottesdienstes freigehalten werden. Der Einsatz von Instrumentalmusik ohne verstärkten Aerosolausstoß ist zulässig.
Eine Kontaktnachverfolgung der Teilnehmer für die Dauer von vier Wochen muss möglich sein.
Amateur- und Freizeitsport
Spitzen und Profisport
Klinikum Worms
Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland gilt seit dem 11. Januar grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht zusätzlich eine Testpflicht sowie eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreise.
Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund sollen unbedingt vermieden werden (z.B. Erholungsurlaub). Weiterhin möglich sind Dienstreisen.
Treten bei Reiserückkehrern Symptome auf, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert-Koch-Instituts hinweisen, muss das zuständige Gesundheitsamt hierüber unverzüglich informiert werden.
Eine aktuelle Liste der Risikogebiete finden Sie auf der Internetseite des RKI.
Für Wormser Bürger ist das Gesundheitsamt in Alzey zuständig. Dort können sich Reiserückkehrer auch beraten lassen: (0 67 31) 4 08 - 70 39, gsndhtsmtlzy-wrmsd.
Nach wie vor sind persönliche Vorsprachen in den städtischen Verwaltungsgebäuden nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für den Bürgerservice und die Kfz-Zulassung steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. Insbesondere beim Bürgerservice kann es zu längeren Wartezeiten für einen freien Termin kommen. In dringenden Fällen können Bürger telefonisch einen Termin vereinbaren: (0 62 41) 8 53-37 37. Ab sofort können Leistungen des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) auch in den Stadtteilen Rheindürkheim, Neuhausen, Pfeddersheim und Horchheim - jeweils in den Büros der Ortsvorsteher - in Anspruch genommen werden. Termine hierfür werden ebenfalls per Online-Terminvereinbarung oder über die oben genannte Telefonnummer vergeben.
Bitte beachten Sie außerdem: In allen öffentlichen Verwaltungsgebäuden ist der Zutritt nur noch mit medizinischer Maske möglich!
Städtisches Klinikum
Besuchsregelung (seit Montag, 26.10.2020):
Patientenbesuche sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Besuch erhalten können weiterhin:
Regelung für werdende Mütter/Väter:
Väter dürfen weiterhin bei der Geburt dabei sein und Mutter und Kind in den Folgetagen täglich für eine Stunde besuchen.
Das Impfzentrum befindet sich in der Nikolaus-Dörr-Halle (Mainzer Str. 52).
Nach derzeitigem Stand sollen die Mitarbeiter und die Betreuten in Einrichtungen der Alten- und Behindertenpflege zuerst geimpft werden. Gleiches gilt für die ambulante Pflege. Über 80-Jährige sollen ebenfalls Vorrang genießen (vgl. Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2).
Impfungen sind ausschließlich nach einer vorherigen Terminvereinbarung über das Land Rheinland-Pfalz möglich:
Bitte beachten Sie:
Hinweis für Nutzer des ÖPNV:
Das Impfzentrum erreichen Sie vom Zentralen Omnibusbahnhof (Hauptbahnhof) aus mit den Linien 406 , 431 , 432 , Ausstieg Haltstelle "Bensheimer Straße".
Aktuelle Fahrplanauskunft (vrn,de)
Ehrenamtlicher Fahrdienst des DRK:
Das DRK bietet für Menschen, die keine andere Möglichkeit haben, zum Impfzentrum zu gelangen, einen ehrenamtlichen Fahrdienst an:
Landkreise und kreisfreie Städte, in denen die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner ( 7-Tages-Inzidenz ) nach den Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts über einem Wert von 200 liegt, stimmen im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen ab.
Allgemeinverfügungen der Kommunen müssen im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium erlassen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der seit Anfang November 2020 geltende Teil-Lockdown wird aufgrund weiterhin hoher Fallzahlen von Personen, die sich mit dem Covid-19- Corona- Virus angesteckt haben, bis mindestens 20. Dezember 2020 verlängert. Zusätzlich wurden für den Groß- und Einzelhandel weitere Verschärfungen ab dem 01.12.2020 eingeführt, was durch die Abnahme der Kundenfrequenz zu weiteren starken Einbußen führen wird.
Deshalb hat die Bundesregierung weitere finanzielle Wirtschaftshilfen für die von Zwangsschließungen betroffenen Unternehmen und Solo- Selbständigen sowie eine weitere Verlängerung der Überbrückungshilfen beschlossen.
Die wichtigsten Maßnahmen und Regelungen, insb zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe, der sog. "November-Hilfe", der geplanten "Dezember-Hilfe" sowie der Überbrückungshilfe III. die bis Ende Juni 2021 verlängert wurde, finden Sie wie gewohnt unter den angegeben Links, unter denen Sie ständig die aktuellsten Regelungen finden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen die Wirtschaftsförderung der Stadt Worms gerne jederzeit zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund!!
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus zu Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen , etc. :
Telefon: 030 346465100
Montag bis Donnerstag, 8 bis 18 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus:
Telefon: 030 12002-1031 / -1032
Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr (Hinweis: Dort gehen derzeit viele Anrufe ein, so dass bei Wartezeiten um Geduld und Verständnis geben wird)
Für die Betriebe, die von den Schließungen auf der Corona-Verordnungen betroffen sind, sind vor allen folgende Wirtschaftshilfen von Interesse:
1. Die sog. „November-Hilfe“:
Diese Hilfe kann von Unternehmen aller Größen, Vereine und Einrichtungen, Solo-Selbständige und Freiberufler im Haupterwerb beantragt werden, deren Betrieb zur Bewältigung der Pandemie zeitweise geschlossen war.
ACHTUNG:
2. Geplante „Dezember-Hilfe“, für die Betriebsschließungen im Dezember 2020.
Für die geplante "Dezember-Hilfe" werden die gleichen Voraussetzungen wie bei der "November-Hilfe" gelten. Indirekt und mittelbar betroffene Unternehmen erhalten entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020.
Eine Antragsstellung wird aktuell vorbereitet. Diese wird ebenfalls über die IT-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen können.
3. Überbrückungshilfe II + III:
Die Überbrückungshilfe II + III unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die besonders stark von der Corona-Krise betroffen sind. Dabei handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Anträge hierfür können rückwirkend bis 31. Januar 2021 gestellt werden.
Das Programm wird nun als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und deutlich erweitert.
Die Beantragung erfolgt über die Homepage: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Weitere Informationen zu diesen genannten Wirtschaftshilfsprogrammen finden Sie für Rheinland- Pfalz hier
Für die Beantragung siehe: https://isb.rlp.de/corona.html#tab7858-1
Stabsstelle Unternehmenshilfe Corona des Wirtschaftsministeriums Rheinland-Pfalz
Telefon: 06131-16-5110
E-Mail: unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp de
Weitere Informationen sowie unter: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/
Finanzielle Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen, Informationen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz:
https://isb.rlp.de/corona.html
ISB- Antrag Novemberhilfe: https://isb.rlp.de/corona.html#tab7858-1
ISB- Info Überbrückungshilfe II: https://isb.rlp.de/corona.html#tab7858-2
Weitere Informationen und Beantragung über die Homepage: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Beantragung von Kurzarbeitergeld:
Die Corona-Sonderregelungen zur Kurzarbeit wurden bis Ende 2021 verlängert. Das geplante Gesetz und die zugehörigen Rechtsverordnungen sollen zum 01.01.2021 in Kraft treten.
Geplant ist, dass die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld für Betriebe, die mit der Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2020 begonnen haben, auf bis zu 24 Monate verlängert (längstens bis zum 31. Dezember 2021)wird. Die Zugangserleichterungen (Mindesterfordernisse) und die Regelungen für das erhöhte Kurzarbeitergeld werden ebenfalls bis Ende 2021 verlängert, falls der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.
Eine Änderung gibt es bei der Hinzuverdienstregelung. Die Anrechnungsfreiheit des Entgelts aus einer während der Kurzarbeit aufgenommenen Tätigkeit beschränkt sich ab dem 1. Januar 2021 nur noch auf geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijobs) und gilt bis zum 31. Dezember 2021.
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld: https://www.leipzig.ihk.de/corona/hilfen-fuer-unternehmen/#c14565
Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.
Unternehmerhotline der Bundesagentur:
Telefon: 0800 45555 20
Per Mail: Mainz.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
(Betriebe sollten Namen, Telefonnummer und Erreichbarkeitszeiten -gerne auch
zu Randzeiten- hinterlegen.)
Industrie, Handel und Dienstleistungen:
www.dihk.de; Informationen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags und deren FAQ
www.rheinhessen.ihk24.de/servicemarken/corona
Allgemeine Informationen der IHK für Rheinhessen zu Corona für alle Branchen
www.rheinhessen.ihk24.de/erreichbarkeit-der-ihk-fuer-rheinhessen
Informationen der IHK für Rheinhessen zum 2. Lockdown ab 02.11.2020 und u.a. zur Beantragung von Außenwirtschaftsdokumenten
www.bghw.de
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik: Aushänge für Kassen und Bedientheke
Handwerk:
www.hwk.de/coronavirus
Allgemeine Informationen der Handwerkskammer für Rheinhessen
www.zdh.de/themen-a-z/coronavirus
Hinweise des Zentralverbands des deutschen Handwerks
Tourismus, Hotels, Gaststätten:
https://corona-navigator.de
Corona-Navigator des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes
www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus
Informationen für Gastgeber des Deutschen Tourismusverbands
https://rlp.tourismusnetzwerk.info/corona/
Nachrichten und Informationen des Tourimusnetzwerks Rheinland-Pfalz
www.dehoga-bundesverband.de
Informationen des DEHOGA-Bundesverbands
Eine Übersicht aller Angebote finden Sie auch hier:
https://www.durchblick-macher.de/
Information für Unternehmer in verschiedenen Sprachen:
auf der Homepage des BMWI
Für die von den temporären Schließungen betroffenen Betriebe wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Weitere Informationen zu der finanziellen Entschädigung sowie zu den Überbrückungshilfen finden Sie hier und hier
Covid-19 hat massive Auswirkungen auf die Lebenssituation von Künstlerinnen und Künstlern sowie auf Spielstätten. Die gute Nachricht ist, dass Kommunen, Länder und Bund um die Situation der Selbstständigen wissen und um Unterstützung bemüht sind. Darüber hinaus hat die Stadt Worms ihre Fördermaßnahmen nun ausgeweitet.
Die Kulturkoordination steht bei Fragen jederzeit zur Verfügung und hilft bei der Bereitstellung von Informationen sowie Beratung und Hilfestellungen.
Fortführung der Spendenaktion
Die Spendenaktion für Wormser Kulturschaffende wird fortgeführt. Ende Februar 2021 wird ein neues Antragsverfahren aufgesetzt, um diese Spenden an die Kulturtreibenden verteilen zu können.
Die Kontodaten:
Bei der Sparkasse Worms-Alzey-Ried:
IBAN: DE72 5535 0010 0000 0002 90, Swift/BIG: MALADE51WOR
oder
bei der Volksbank Alzey-Worms e.G.:
IBAN: DE45 5509 1200 0000 0227 05, Swift/BIG: GENODE61AZY
Bitte als Betreff: Spendenaktion Wormser Kulturakteure// Kulturkoordination
Winter. Kultur. Support! Auftritte bei Karantena.tv
In den Monaten Januar und Februar 2021 erhalten die Kulturschaffenden die Möglichkeit, Live und Online aufzutreten. Gemeinsam mit Karatena.tv hat die Kulturkoordination für 6-8 Wochen jeweils einen wöchentlichen Konzertslot geschaffen, der für die Wormser Kultur vorgesehen ist und bei dem die Auftretenden auch eine entsprechende Vergütung erhalten werden.
Bein Interesse an einem Auftritt im schicken Studio von Medienpark Vision und karantena.tv bittet die Kulturkoordination um Kontaktaufnahme.
Förderung der Kulturwirtschaft / Gutscheine für c/o buero am Lutherplatz
Auf Initiative der städtischen Wirtschaftsförderung (wfg) und in enger Kooperation mit der städtischen Kulturkoordination werden die Fördermaßnahmen für die Kulturwirtschaft ausgeweitet. Ab sofort werden Vereinen, Künstlern und Kulturschaffenden 30 Gutscheine für eine kostenfreie Arbeitsplatznutzung im Wormser Coworking Space „co/buero Worms“ am Lutherplatz für die Dauer eines Monats zur Verfügung gestellt.
Die Inanspruchnahme der Gutscheine ist daher nur an wenige Bedingungen geknüpft:
Die Bewerbung erfolgt direkt bei der Kulturkoordination, die über die Vergabe entscheidet. Da die Gutscheine limitiert sind, erfolgt die Vergabe nach Eingangsdatum der Bewerbung und nur solange der Vorrat reicht.
Aktuelle Rechtsverordnungen des Landes Hygienekonzepte des Landes
Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden.
Weitere Informationen unter https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
Nach wie vor werden Verstöße mit Bußgeldern geahndet (siehe §23 CoBeLVO).
Auslegungshinweise für die Bemessung der Geldbuße nach § 23 der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung
(Quelle: https://corona.rlp.de)